Wir lassen für Sie nichts anbrennen
Die überarbeiteten Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen sind seit 1. Januar 2017 in Kraft.
Die bei einer Sanierung verwendeten Baustoffe haben, die in den Brandschutzrichtlinien festgelegten Anforderungen (Brandverhalten) zu erfüllen. Auch an den Feuerwiderstand aller Teile eines Bauwerkes (Bauteile) werden Anforderungen gestellt.
Wir, Firma Blumbau AG, bilden uns in dem Bereich Brandabschnittsbildende Bauteile ständig weiter. Spezialisiert sind wir auf:
- Raumabschliessende Bauteile (Brandmauern)
- Brandabschnittsbildende Wände und Decken
- Brandschutzabschlüsse
- Brandabschottungen
Viele Bauvorhaben setzen das Einreichen eines Baugesuches voraus. Für das Bauvorhaben ist eine Qualitätssicherung (QSS) gemäss der VKF-Brandschutz-richtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz» zu erbringen. Auch in diesem Bereich unterstützen wir Sie gerne.